Es sieht so aus, als müsse ich bis zum 1. Januar 2011 entscheiden, ob ich über meine Website, Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen
zugänglich mache. Selbst wenn ich nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis komme, dass mein Blog offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigend
ist, ist nicht viel gewonnen. In jedem Fall muss ich mich nämlich an eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle
wenden, um eine ebenso anerkannte Bewertung zu erhalten. Falls die Einrichtung meine Inhalte wider Erwarten doch für problematisch hält, ist die Zugänglichkeit meiner Website auf die Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr zu beschränken. Verzichte ich auf eine Kennzeichnung, könnte meine Website von fürsorglichen Filterprogrammen aussortiert werden. Außerdem droht ein Bußgeld, falls ich versehentlich doch den von Disney und Apple definierten Bereich verlasse.
Andere Blogger empfinden den vierzehnten Rundstaatsänderungsfunkvertrag Rundfunkänderungsstaatsvertrag wahlweise als lächerlich oder empörend. Mir ist das alles einfach viel zu anstrengend, also verzichte ich auf den Traffic von Rechnern mit Kindersicherung. Und wo wir gerade dabei sind, sperre ich auch noch die Chinesen aus: Platz des himmlischen Friedens, 1989. Schönes Surfen noch.