In den kommenden Jahren werde ich damit beschäftigt sein zu prüfen, inwieweit die kommentierten Ausschnitte aus Presseerzeugnissen in diesem Blog ein selbständiges Sprachwerk gemäß §51 UrhG darstellen. Alternativ könnte ich natürlich auch eine Internet-Plattform gründen, die die Zirkulation journalistischer Inhalte auf die eine oder andere Weise dominiert und deutschen Verlagen eine Gratislizenz abringen, die dann von deutschen Gerichten verboten wird.