Man könnte meinen, der Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) sei eine trockene Lektüre, aber wenn der MDR zur Zusammensetzung seines Rundfunkrates mitteilt, in ihm sei ein Anhänger des sorbischen Volkes
vertreten, werde ich natürlich neugierig. Als Sympathisant der sorbischen Sache würde ich mich auch bezeichnen – sollte ich eine Chance auf einen Sitz im MDR-Rundfunkrat haben? Leider nicht. Laut Staatsvertrag §16 (1) besteht der Rundfunkrat u.a. aus einer Angehörigen oder Angehörigen des sorbischen Volkes
, und unabhängig vom fehlenden unbestimmten Artikels für die männlichen Sorben bin ich hier wohl nicht gemeint.
Ebenfalls interessant ist, dass eine Reihe von Gruppen im Wechsel durch die beteiligten Länder Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt vertreten werden, während andere Gruppen ausschließlich durch eines der Länder repräsentiert sind. Sachsen ist zuständig für die Industrie- und Handelskammern, die Opfer des Stalinismus, die Sorbinnen (und Sorben) und die Kulturverbände, Thüringen für die Natur-, Umwelt- und Klimaschutzverbände und Sachsen-Anhalt für die LSBTTIQ-Verbände.
Offensichtlich möchten die MDR-Länder nicht hinter dem ausgeklügelten Proporzsystem der CSU zurückstehen, und die Adaption des Amigo-Systems sorgt in preußischen ARD-Anstalten regelmäßig für unterhaltsame Skandale.