Vor wenigen Tagen habe ich einen Internetanschluss der Firma Vodafone in Betrieb genommen, nachdem die Hausverwaltung Vodafone mit dem Kabelnetzbetrieb für meine Wohnanlage beauftragt hat. Während der regionale Anbieter NetCologne über dieses Netz nur 250 Mbit/s Downstream realisieren konnte, verspricht Vodafone mit dem Tarif CableMax bis zu 1000 MBit/s – normalerweise
850 Mbit/s und mindestens 600 Mbit/s. Meine Messungen bewegen sich dagegen zwischen 340 Mbit/s und 530 MBit/s.
Ich wittere eine Gelegenheit zur Ausübung meines Minderungsrechtes gemäß §57 (3) Telekommunikationsgesetz, bis ich einen Blick auf das Preisgefüge werfe:
Well played, Vodafone.
Update (2022-08-20): Wenn man die Vodafone-Hotline trotz der geschickten Preisgestaltung mit den erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung
konfrontiert, werden zunächst Gründe gesucht, warum die Verantwortung nicht beim Anbieter liegt (Messung über WLAN), bis der Anschluss schließlich neu gestartet
wird (was auch immer das technisch bedeutet). Das Ergebnis sind jedenfalls Downstream-Bandbreiten zwischen 600 und 750 MBit/s, und auch die Reliabilität lässt nichts zu wünschen übrig.