Nazianwalt

Die deutsche Justiz zeigt sich wehrhaft gegen die Unterwanderung durch Neonazis:

Matthias B. hat erfolgreich Jura studiert und wollte 2020 sein Rechtsreferendariat beginnen. Das ist nach dem Studium der zweite notwendige Schritt um Richter, Staatsanwalt oder Anwalt zu werden. Doch seine Bewerbung beim Oberlandesgericht Bamberg war erfolglos. Die Begründung: Er sei charakterlich ungeeignet. Denn Matthias B. ist rechtsextrem.

Aktiv in der Neonazi-Partei Der Dritte Weg, ehemaliges Mitglied der verbotenen Vereinigung Freies Netz Süd, auch in der NPD war er dabei. Außerdem hatte er sich in der Vergangenheit strafbar gemacht, etwa weil er den Hitlergruß zeigte oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beging.

Darf so jemand vom Staat zum Volljuristen ausgebildet werden? Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden: Nein, das geht nicht. Für nichtverbeamtete Rechtsreferendare gelten zwar nicht so strenge Regeln wie für Beamte. Doch wer vom Staat zum Juristen ausgebildet werden möchte, der darf diesen Staat und seine Verfassung nicht aktiv bekämpfen. Darauf muss man sich in einem Rechtsstaat verlassen können.

Das ist doch endlich mal eine gute Nachr... wie bitte?

Für Matthias B. sind diese Aussagen wohl nur noch von theoretischem Interesse: Denn in Sachsen konnte er sich erfolgreich ins Referendariat klagen. Die Ausbildung hat er mittlerweile abgeschlossen und arbeitet als Rechtsanwalt in Bayern.

Dass der Föderalismus uns gegen das Durchregieren einer faschistischen Reichsregierung Bundesregierung schützen könnte, scheint auch zu den vielen frommen Wünschen der schweigenden demokratischen Mehrheit zu gehören.