Einzelfallentscheidung

Nach dem schwungvollen Antritt der neuen Bundesregierung schickt sie sich an, Politik wieder auf internationalem Niveau zu betreiben:

Obwohl das Berliner Verwaltungsgericht die Zurückweisung dreier Asylbewerber an der deutschen Grenze für rechtswidrig erklärt hat, hält Bundesinnenminister Alexander Dobrindt an dem Vorgehen fest. Wir sehen, dass die Rechtsgrundlage gegeben ist und werden deswegen weiter so verfahren - ganz unabhängig von dieser Einzelfallentscheidung, sagte der CSU-Politiker. Er betonte mehrfach, dass das Gericht nur eine Einzelfallentscheidung getroffen und nicht über Zurückweisungen insgesamt geurteilt habe. Zudem führte er aus, dass die drei betroffenen Kläger bereits dreimal versucht hätten, nach Deutschland einzureisen.

Das Gericht habe ausgeführt, dass die Begründung für die Zurückweisung nicht ausreichend war, sagte Dobrindt. Man werde deshalb die ausführlichen Begründungen nachliefern. Wir streben das Hauptsacheverfahren an, so der Minister. Es handelt sich ja um einen Eilbeschluss. Man sehe die eigene Rechtsauffassung nicht erschüttert, da das Gericht lediglich die Begründung bemängelt habe.

Allerdings ist eine Fortführung der gerichtlichen Auseinandersetzung in dem konkreten Fall unwahrscheinlich. Laut Gericht sind die Beschlüsse unanfechtbar. Ein Hauptsacheverfahren wäre nur möglich, wenn die Betroffenen es anstrengen. Die Somalier dürften an einer Fortführung jedoch kein Interesse haben, weil sie ihre Ziele bereits im Eilverfahren erreicht haben. Die Bundesregierung könnte eine ausführliche Begründung also nur in einem gänzlich neuen Verfahren rechtlich zur Geltung bringen.

Bei Beobachtern löste Dobrindts Äußerung zum Hauptsacheverfahren deshalb Irritationen aus. Laut ARD-Hauptstadtkorrespondent Christoph Mestmacher gibt es eine Unsicherheit, ob Dobrindt auf dem richtigen Sachstand sei. Eigentlich sollte der Innenminister eine gewisse Rechtskundigkeit aufweisen, so Mestmacher.

Ob es sich nun um fehlende Rechtskundigkeit oder ein gruseliges Rechtsverständnis handelt – der Innenminister hat auf jeden Fall die Rückendeckung seines Kanzlers.

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