Hilfestellung
Der couragierte Einsatz gegen die Zivilgesellschaft beschert der Union eine eindeutige Antwort der Bundesregierung:
Der demokratische Verfassungsstaat
lebt von zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben und den Einsatz gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene, betont das Bundesfinanzministerium von Jörg Kukies (SPD), das die Antwort formulierte, gleich in einer Vorbemerkung. Eine Aufgabe des Staates sei es, dieses Engagement zu fördern, auch durch Gelder oder Steuerbegünstigungen. Dies geschehe seit Jahrzehntenin einem parteiübergreifenden Konsens.Die Union hatte ihre Anfrage mit
Protesten gegen die CDUbegründet, die angeblich von gemeinnützigen Vereinen mitorganisiert wurden. Das Ministerium verweist dagegen auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das für eine Demokratiekonstituierendsei und auch vor Wahlennicht eingeschränktsei. Die Regierung könne hier auch geförderten Gruppen keine Vorgaben für Demonstration machen. Und auch gemeinnützige Gruppen hätten laut eines Erlasses in der Abgabenordnung das Recht, sich politisch außerhalb ihres Satzungszweckes zu äußern, sofern diesvereinzeltgeschehe. Heißt: Auch ein Umweltverein darf sich gelegentlich etwa gegen Rassismus positionieren.Den Vorwurf der Union, dass die NGOs eine
Schattenstrukturbildeten, weist das Ministerium deutlich zurück: Dafür gebe eskeine Anhaltspunkte. Auch sei es nicht Aufgabe der Regierung,allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten, auch wenn diese gefördert würden.
Sollte Friedich Merz weiterhin eine Kanzlerschaft anstreben, ist diese Auskunft sicherlich hilfreich beim erforderlichen Einlesen in die Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaates.