Die französische Revolution und Napoleon (1789/92 - 1815)
Die französische Außenpolitik und die Tendenz zur Ausbreitung der Revolution über die Grenzen Frankreichs hinaus bedrohten sowohl das europäische Mächtegleichgewicht als auch die innere Macht der Fürstenstaaten. Deshalb kam es zum Ersten Koalitionskrieg (1792 - 1797) Österreichs und Preußens gegen Frankreich. Die Koalition wurde durch den Beitritt der meisten europäischen Mächte verstärkt, aber der französische General Napoleon Bonaparte konnte sich nach Preußens Rückzug aus dem Krieg gestützt auf die motivierten Volksheere durchsetzen (Friede von Campo Formio 1797). Auch im Zweiten Koalitionskrieg (1799 - 1802) gegen Großbritannien, Rußland, Österreich, Portugal, Neapel und die Türkei konnte sich Frankreich halten: 1801 wurde der Friede von Campo Formio bestätigt, 1802 der Friede von Amiens mit Großbritannien geschlossen.
Der Dritte Koalitionskrieg sollte das Ende des Heiligen Römischen Reiches bringen: nach dem Sieg Napoleons in der Dreikaiserschlacht bei Austerlitz 1805 gegen Kaiser Franz II. und Zar Alexander I. und dem Frieden von Preßburg traten 16 süd- und westdeutsche Fürsten aus dem Reich aus und bildeten 1806 den Rheinbund unter Napoleons Protektorat, dem bis 1811 weitere 20 deutsche Staaten beitraten. Auf ein französisches Ultimatum hin legte Franz II. (als österreichischer Kaiser Franz I.) die römisch-deutsche Kaiserwürde nieder und besiegelte formal das Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Preußens Forderungen nach einem französischen Rückzug führten im selben Jahr zum Vierten Koalitionskrieg, der mit einer doppelten preußischen Niederlage bei Jena und Auerstedt endete. Der Fünfte Koalitionskrieg (1809) brachte mit dem Frieden von Schönbrunn eine weitere Schwächung Österreichs und bestätigte das napoleonische Hegemonialsystem in Deutschland.
Nach der Niederlage der französischen Armee im Krieg gegen Rußland 1812 begannen 1813 die deutschen Befreiungskriege gegen Frankreich: Preußen, verstärkt durch Großbritannien und Österreich konnte seine Position im wechselnden Kriegsverlauf verbessern. In der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 wurde Napoleon besiegt, die französischen Truppen zogen sich über den Rhein zurück und die napoleonische Hegemonialpolitik brach zusammen (Auflösung des Rheinbundes). Im Frieden von Paris 1814 die deutsch-französische Grenze von 1792 im großen und ganzen wiederhergestellt. Nach der Niederwerfung Napoleons trafen sich die Staatsoberhäupter und Minister Europas auf dem Wiener Kongreß 1815 zur Neuordnung Deutschlands und des europäischen Staatensystems. Ziel war es, das multipolare Gleichgewicht der Mächte in Europa zu erhalten.
In der Wiener Kongreßakte von 1815 wurde neben verschiedenen Gebietsabtretungen und -rückerstattungen auch die Gründung eines Deutschen Bundes von 37 souveränen Fürsten und 4 freien Städten unter Leitung Österreichs beschlossen. Zweck des Bundes war die „Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands, die Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der einzelnen deutschen Staaten“ (Artikel 2 Bundesakte). Oberste Behörde war der Bundestag (1816 in Frankfurt a.M. eröffnet) der Gesandten der Bundesstaaten unter Vorsitz Österreichs, Mehrheitsbeschlüsse waren für die Mitglieder bindend, ein Austritt war nicht möglich. Nach Artikel 13 der Bundesakte sollten in allen Bundesstaaten landständische Verfassungen eingerichtet werden, was nur teilweise eingelöst wurde. Zwar begann ab 1814 in zahlreichen deutschen Klein- und Mittelstaaten der Frühkonstitutionalismus, aber die wichtigsten Staaten Preußen und Österreich lösen ihr Verfassungsversprechen nicht oder nur teilweise ein.