Reichsgründung (1867 - 1871)
Der Deutsche Zollverein wurde 1867 zu einem politischen Zusammenschluß zwischen dem Norddeutschen Bund und den vier süddeutschen Staaten ausgeweitet. Wegen gegenseitiger Provokationen (Kandidatur eines Hohenzollern auf den spanischen Thron) kam es 1870 zum Deutsch-Französischen Krieg. Die süddeutschen Staaten stellten sich sofort nach der Kriegserklärung an die Seite Preußens und schlossen sich noch während des Krieges auf Betreiben Bismarcks mit dem Norddeutschen Bund zum Deutschen Reich zusammen, 1871 wurde König Wilhelm I. von Preußen im Spiegelsaal von Versailles zum Deutschen Kaiser ausgerufen. Träger der Souveränität im neuen Bundesstaat war die Gesamtheit der Fürsten und freien Städte, vertreten im Bundesrat (Preußen hatte 17 von 58 Stimmen). Der König von Preußen war erblicher Deutscher Kaiser, er führte den Oberbefehl über das Heer, berief, eröffnete und schloß den Reichstag (Vertretung des wahlberechtigten Volkes) und ernannte den Reichskanzler, der den Vorsitz im Bundesrat hatte.