1.2.4. Finanzquellen
Quellen der königlichen Kasse waren neben den Pachtzinsen der Kronländereien die Vergabe von wardships (Vormundschaften): ein Höfling bezahlte dem König eine bestimmte Summe dafür, daß er ein Gut nach dem Tod des Besitzers bis zur Volljährigkeit des Erben ausbeuten durfte. Hinzu kamen die Zolleinnahmen (tonnage + poundage) auf Wein und Wolle. Zusätzliche Mittel (Subsidien) waren an die Zustimmung des Parlaments gebunden, wobei die Eintreibung durch die unabhängige lokale Verwaltung ziemlich unsicher war und selten die volle Summe abwarf.